Fahrbare Belastungsgewichte
für Aufzug-, Kran- & Fahrtreppenprüfung – von 25 kg bis 100 Tonnen
Gewichtige Erfahrung im Verleih von Prüfgewichten
Ihr zuverlässiger Partner für Gewichteverleih in Bonn
Prüfgewichte für Aufzugprüfungen
Bei STRABO finden Sie optimale Lösungen für Prüfgewichte Verleih, speziell für Aufzugprüfungen in Bonn. Unsere Sackkarren sind mit mehreren 25kg Plattengewichten ausgestattet, die eine individuelle Einstellung des Gewichts ermöglichen.
Prüfgewichte für Kranprüfungen
Die Königsdisziplin der Prüfung mit Belastungsgewichten ist die Kranprüfung. STRABO liefert Ihnen die benötigten Gewichte direkt vor Ort, genau angepasst an die geforderte Last.
Prüfgewichte für Fahrtreppenprüfung
Um den besonderen Anforderungen einer Fahrtreppenprüfung gerecht zu werden, bietet STRABO spezielle Gewichte, die sich leicht auf die Fahrtreppen positionieren lassen.
Prüfgewichte für Hebe- & Arbeitsbühnen prüfungen
Die individuellen Anforderungen an Material und Proportion sind unser Fachgebiet. Neben den genannten Belastungsgewichten führen wir auch Tonnenwagen mit Blöcken à 20kg, um all Ihren Bedürfnissen im Gewichteverleih nachzukommen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Reservieren Sie Ihre Prüfgewichte und entdecken Sie unseren Vor-Ort-Supportservice.
Häufig gestellte Fragen
Wie teuer ist der Verleih von Gewichten bei STRABO?
Welche Lieferzeiten erwarten mich?
Kann ich Prüfgewichte im Voraus buchen?
Wie kann ich bei STRABO Gewichte ausleihen?
Wie oft müssen elektrische Anlagen überprüft werden?
Welche Aufzugsanlagen betrifft die Betriebssicherheits verordnung?
Entscheidend in diesem Zusammenhang ist der Begriff „überwachungsbedürftige Anlage“. Das sind laut Verordnung alle Aufzüge zur
Personenbeförderung, also z.B. Lastenaufzüge, Paternoster, Bauaufzüge und natürlich Personenaufzüge. Aufzugsanlagen ohne
Personenbeförderung sind in der Regel als Arbeitsmittel definiert und fallen demnach auch unter die Betriebssicherheitsverordnung.
Bedeutung der Novellierung der BetrSichV für Aufzugsanlagen
Die Novellierung der BetrSichV ist vollzogen. Seit dem 1. Juni 2015 gelten zahlreiche Neuerungen, die Auswirkungen auf den Betrieb von
Aufzugsanlagen haben.
Was ändert sich genau?
Betreiber müssen ihre gesamte Dokumentation an die neue Struktur anpassen. Leichter wird hingegen das Archivieren der Prüfberichte, denn sie
müssen nicht mehr in Papierform aufbewart werden. Es reicht, wenn sie elektronisch vorliegen. Alle Aufzüge müssen nun verbindlich eine
Prüfplakette tragen, die Aufschluss über Monat und Jahr der nächsten Prüfung gibt. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass bis spätestens
Ende 2020 alle Aufzüge zur Personenbeförderung mit einem Notrufleitsystem ausgestattet werden müssen. Zudem ist für jede Aufzugsanlage ein
sogenannter Notfallplan anzufertigen.
Änderungen bei Prüfpflichten und Prüfzuständigkeiten
Die Prüfung vor Inbetriebnahme war früher nur auf bestimmte Aufzugsanlagen anzuwenden. Inzwischen gilt sie für alle Aufzugsanlagen mit
Personenbeförderung. Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen gibt es Änderungen. Alle Aufzugsanlagen müssen spätestens alle zwei Jahre
einer Hauptprüfung unterzogen werden. Das betrifft zum Beispiel auch Bauaufzüge mit Personenbeförderung. Dabei wird, wie zuvor schon, die
gesamte elektrische Anlage geprüft. Jetzt muss genau in der Mitte, zwischen zwei Hauptprüfungen, also spätestens nach einem Jahr, eine
Zwischensprüfung stattfinden.
Alle Prüfungen, also Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie die wiederkehrenden Haupt- und Zwischenprüfungen dürfen nur durch eine
zugelassene Überwachungsstelle wie TÜV SÜD erfolgen. Das hat den Vorteil, dass alle Prüfungen von neutraler und unabhängiger Seite
durchgeführt werden, ohne wirtschaftliches Interesse an Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten.